Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern |
Link zum Rechtstext | TRBS 2121 Teil 2 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz. Sie konkretisiert die §§ 10, 11 und Anhang 2, Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Leitern. Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" anzuwenden. |