Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EWG) Nr. 315/93 |
Kerninhalte | Diese Verordnung betrifft die Kontaminanten in Lebensmitteln. Sie definiert den Begriff „Kontaminanten" und bestimmt, dass kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. |
Links zur Rechtsänderung |
Overview
Content Tools