Link zum Rechtstext | Biozid-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Geregelt wird die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten zur Verwendung in den Mitgliedstaaten. Dabei wird auf Gemeinschaftsebene eine Positivliste von Wirkstoffen gepflegt, die in Biozid-Produkten verwendet werden dürfen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 07. Dezember 2021 |
Review
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die Änderungen der (nicht-)genehmigten Wirkstoffe ab dem 1. Quartal 2022 auf. Eine Übersicht der bisherigen Änderungen (bis zum 4. Quartal 2021) finden Sie hier.
Wirkstoff | CAS-Nr. | Inkrafttreten/Gültigkeit | Bemerkung | Quelle |
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Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“ | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 | ||
Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“ | 17.01.2022 | Erteilung einer Unionszulassung | DVO (EU) 2022/114 |
Handlungsempfehlung
Anwender von Bioziden, die die gelisteten Wirkstoffe enthalten, sollten sowohl die Verbote als auch die Bedingungen für eine sichere Verwendung, die von den Herstellern und Importeuren zu kommunizieren sind, einhalten.