Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffverzeichnis
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.
- Zusammenlagerungsbeschränkungen beachten
- Das Substitutionsgebot ist zu beachten – der Verzicht auf eine Substitution muss begründet werden. Besonders gilt dies bei krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen sowie bei giftigen oder sehr giftigen Stoffen.